Bis 24. April Zeit für Stellungnahmen
Bei Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten, Einkaufsgelegenheiten und anderen Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen benachbarte Orte künftig stärker zusammenarbeiten. Dies sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2020 (4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000) vor, der vom heutigen Montag, 3. Februar, an im Hessischen Wirtschaftsministerium und bei den drei Regierungspräsidien öffentlich ausgelegt wird.
Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er ist die Grundlage der Regionalpläne, die beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete sowie Industrieflächen festlegen und von den Regionalversammlungen beschlossen werden.
Der Entwurf des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 wird im Hessischen Wirtschaftsministerium sowie den drei Regierungspräsidien ausgelegt und ist außerdem auch online hier abrufbar.
Über die von dort zugängliche Beteiligungsplattform können alle Hessinnen und Hessen bis zum 24. April 2020 Anregungen und Bedenken vortragen, die dann in die Abwägung einfließen. Der finale Plan wird vom Kabinett beschlossen und bedarf der Zustimmung des Landtags.
Hinweise zur Onlinebeteiligung finden sich auch hier.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
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